Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Oktober 2022

Medviu AG
Postfach 241
9053 Teufen

Vertretungsberechtigte Person:
Ruedi Brunner

Telefon: +41 71 330 03 75
E-Mail: contact@medviu.ch

Rechtsform: Aktiengesellschaft

Handelsregister: CH-300.3.013.806-8
UID: CHE-105.155.188
Zuständiges Amt: Handelsregisteramt des Kt. AR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Rechnungsstellung für die gelieferten Presseausschnitte erfolgt auf der Basis eines Jahres-Abonnements, zu dem sich der Abonnent mit Beginn der Ausschnitt-Lieferung für den Pressespiegel Gesundheitswesen verpflichtet.

Die Frist für die Kündigung des Abonnements für diese individuelle Medienbeobachtung beträgt drei Monate vor Nutzungsablauf (nach dem ersten Jahr).

Der Nutzungsvertrag gilt vorbehältlich notwendig werdender Preisanpassungen. Eine Preisanpassung erfolgt jeweils auf Beginn der neuen Laufzeit des Abonnements.

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Urheberrecht

medviu.ch bzw. das für diese Dienstleistung verantwortliche Unternehmen, Medviu AG, ist als Presseausschnitt-Lieferdienst bei der Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris registriert und als Dritter nach Art. 19. Abs. 2 URG gemäss GT 8/VI Ziffer 6.3.24 für diesen Dienst entschädigungspflichtig.

Damit nicht abgegolten ist indessen die Nutzung der gelieferten Presseausschnitte/Artikel durch den Empfänger, d.h. innerhalb dessen Betrieb, z.B.

  • in Form der Speicherung innerhalb eines betriebsinternen Netzwerkes (Intranet),
  • in Form von papiernen Vervielfältigungen und entsprechender interner Verteilung
  • in Form des Bereithaltens der Presseausschnitte/Artikel für den internen, passwortgeschützten Zugriff von MitarbeiterInnen direkt auf dem Speicherplatz beim Presseausschnittlieferdienst

Diese Vorgänge werden urheberrechtlich als eigenständige Nutzung betrachtet, für die der Betrieb aufgrund von Art. 19 Abs. 1. lit. c URG abgabepflichtig ist und für die er direkt der ProLitteris die Entschädigungen gemäss dem GT 8 und 9 zu bezahlen hat.